Angesichts der Wirtschaftskrise und der seit Jahren steigenden Arbeitslosenzahl versucht die französische Regierung die Wirtschaft wieder anzukurbeln und ausländische Investoren anzulocken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Loi Macron, nach dem Wirtschaftsminister E. Macron und die Loi Rebsamen, nach dem ehemaligen Arbeitsminister F. Rebsamen eingebracht wurden.
Die Loi Macron soll, den Rückgang an Neuinvestitionen aufhalten, gesetzliche Bestimmungen lockern und so den Druck auf die Unternehmen senken. Ein Schwerpunkt liegt dabei darauf, dass in Zukunft das aufwendige Verfahren der betriebsbedingten Massenkündigungen vermieden werden kann, in dem man den Vereinbarungen zur Arbeitsaufrechterhaltung von Arbeitsplätzen einen rechtlich größeren Einfluss zusprach. Dabei sollen Arbeitsverträge so verändert werden können, dass dafür im Gegenzug eine Garantie des Arbeitsplatzes gegeben werden kann, ähnlich der deutschen Kurzarbeit. Gleichzeitig wurden in diesem Zusammenhang Korrekturen im Bereich der betriebsbedingten Kündigungen vorgenommen, welche gerade kleinere und mittlere Unternehmen entlasten sollen und die Verpflichtung zur Suche nach alternativen Arbeitsplätzen begrenzt. Auch wurde in diesem Zusammenhang die Kontrolle der französischen Verwaltung deutlich eingeschränkt.
Überraschend kam die Neuregelung der Sonntagsarbeitszeit und der Abendarbeit. Dafür werden neue sogenannte internationale Touristenzonen eingerichtet, in welchen es Unternehmen ermöglicht wird, auch außerhalb der regulären Zeiten zu öffnen.
Von abschließender Wichtigkeit ist außerdem die Reform der Arbeitsgerichte. Diese sollen nun wirkungsvoller organisiert werden und mehr gütliche Einigungen ermöglichen. Zwar wurde am System aus Laienrichtern, welches zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite besteht, festgehalten, allerdings werden diese dazu verpflichtet, sich beruflich weiterzubilden, sowie eine Art Grundausbildung zu absolvieren.
Ziel der Loi Rebsamen ist es, ergänzend Tarifverhandlungen zu vereinfachen, um diese lebendiger und konstruktiver zu gestalten. Dazu wurden viele der Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern gebündelt und die Pflichtthemen bei Tarifverhandlungen fusioniert.
Außerdem sollen, wie im deutschen Model, zukünftig auch Arbeitnehmer in den Verwaltungsräten von Firmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern vertreten sein. Für kleine Firmen, ist die Einführung von regionalen Ausschüssen neu, welche eine Beratungs- und Informationsfunktion im Bereich des Arbeitsrechtes besitzen werden und insbesondere für Kleinstunternehmen zuständig seien sollen. Dadurch sollen sich Arbeitnehmer konstruktiver informieren können und zukünftig direkter ihre Interessen vertreten können. Gleichzeitig wurden in diesem Zusammenhang die Sozialrechte der Angestellten neu gestaltet und modernisiert, dies betrifft insbesondere die neu organisierte „Beschäftigungsprämie“ („Prime d’activité“), eine verstärkten Gleichstellung der Geschlechter, sowie der verstärkten Anerkennung psychischer Krankheitsbilder als Berufskrankheiten.
Ob das Ergebnis schlussendlich den hohen Erwartungen gerecht wird, bleibt dagegen abzuwarten. Weiterhin ist problematisch, dass die notwendigen Anwendungsverordnungen bisher nicht erlassen wurden.
Rückblick auf den Eurojuris France Kongress 2024 in Biarritz
Ein atemberaubendes Panorama als Kulisse für bedeutende juristische Diskussionen – der Eurojuris France Kongress 2024 in Biarritz bewies einmal mehr, dass ein gut gewählter Veranstaltungsort den Rahmen für ein unvergessliches Event setzt. Der Kongress bot einmal mehr eine einzigartige Plattform für Diskussionen über aktuelle Entwicklungen im Rechtswesen, insbesondere über die Rolle der Künstlichen Intelligenz in der juristischen Praxis, die sowohl für Anwälte als auch Mandanten in Zukunft große Auswirkungen haben wird.
Abrupter Abbruch von Geschäftsbeziehungen ist nicht auf Logistiktransportverträge anwendbar
Die in Artikel L.442-1 des Handelsgesetzbuchs geregelte Regelung des plötzlichen Abbruchs etablierter Geschäftsbeziehungen soll Unternehmen vor einem übereilten Vertragsbruch durch den Vertragspartner schützen: Unabhängig von der in den Verträgen vereinbarten Kündigungsfrist konzentrieren sich die Richter darauf, die Länge der Kündigungsfrist zu kontrollieren, indem sie "insbesondere die Dauer der Geschäftsbeziehung unter Bezugnahme auf die Handelsbräuche oder Branchenvereinbarungen" berücksichtigen.
Die Kanzlei Adam-Caumeil Avocats verstärkt ihre Praxis im Wirtschaftsrecht mit dem Eintritt von Julia Caumeil als Rechtsanwältin
Neue Regierungsβnahmen zur Förderung der Mediation
Obwohl fder französische Staat heute nur ein Prozent seines Jahresbudgets für die Justiz ausgibt, steigt die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen stetig an. Infolgedessen verlängern sich die Verfahren und die Urteile lassen auf sich warten, was unmittelbar zu höheren Kosten führt. Dank der Verordnung vom 26. Februar 2022 verstärkt die Regierung die Inanspruchnahme der Mediation, um den Parteien zu ermöglichen, effizienter und sparsamer zu arbeiten.
Wie das islamistische Attentat von Djerba bis heute nachwirkt
Lesen Sie das Interview mit Judith-Adam Caumeil für die Deutsche Welle anlässlich des 20. Jahrestags der Anschläge von Djerba (11. April 2002). Frau Adam-Caumeil war damals die Rechtsanwältin der Opfer
DER KRIEG IN DER UKRAINE BETRIFFT UNS ALLE
Aus diesem Grund möchte die Kanzlei Adam-Caumeil sich der Botschaft des Vorstands von Eurojuris International anschließen.
Wir denken an das ukrainische Volk. Wir denken auch an alle Kollegen, die Korrespondenzmitglieder von Eurojuris sind und in der Ukraine praktizieren.
Geistiges Eigentum: Die Kanzlei Adam-Caumeil berät in einem Fälschungsfall gegenüber einem großen Juwelierkonzern
Wir berichten über einen konkreten Fall, den die Kanzlei vor kurzem gegen einen großen Juwelierkonzern in einem Rechtsstreit wegen möglicher Fälschungen gewonnen hat.
« Oper : Dialogue des Carmélites » - Anerkennung der Kunstfreiheit von Inszenierungen im französischen Recht.
Arbeitnehmer können Kündigungsfrist durch Klage auf gerichtliche Vertragsauflösung nicht umgehen
Was Sie als ausländisches Unternehmen und Investor über die jüngsten Reformen im französischen Arbeitsrecht wissen müssen
Reformen im französischen Arbeitsrecht: die Loi Macron und die Loi Rebsamen
Ein erster Überblick über die Neuregelungen und Änderungen im französischen Arbeitsrecht
Frankreich: Das neue Erfordernis eines Einigungsversuchs vor jedem zivilrechtlichen Verfahren – Resonanz und Folgen des Dekrets vom 11. März 2015
Die Vorteile von Gerichtsstandklauseln : eine besondere prozedurale Stärke im europäischen Raum
Unwirksame Gerichtsstandsklauseln in „Lieferketten“
Im Wege eines vom französischen Kassati- onshof eingeleiteten Vorabentscheidungsver- fahrens entschied der EuGH (RIW 2013, 245) Anfang 2013 über die Auslegung des Art. 23 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO). Diesem Vorabentscheidungsver- fahren lag ein Streit über den Verkauf von Kompressoren zugrunde. Die ursprünglich von dem italienischen Unternehmen Ref- comp hergestellten Kompressoren wurden von einem zweiten italienischen Unterneh- men (Climaveneta) erworben und zusam- mengesetzt. Die Kompressoren wurden an- schließend von dem französischen Unterneh- men Emerson erworben und an die ebenfalls französische OHG DOUMER weiterver- kauft, die diese bei Renovierungsarbeiten ei- nes Immobilienkomplexes zur Installation von Klimaanlagen benötigte. Als an der Kli- maanlage Störungen festgestellt wurden und ein Gutachten belegte, dass diese Störungen auf einen Fehler in der Herstellung der Kom- pressoren zurückzuführen waren, verklagte die Versicherung der OHG DOUMER die Gesellschaften Emerson, Climaveneta und Refcomp gesamtschuldnerisch auf Schadens- ersatz vor dem Landgericht Paris. Die Gesell- schaft Refcomp bestritt jedoch die Zuständig- keit des angerufenen Gerichts und begründe- te diese mit der – in dem ersten Kaufvertrag, zwischen Refcomp und Climaveneta verein- barten – Gerichtstandsklausel, der zufolge die italienischen Gerichte zuständig waren.
18 Jahre Haft für deutschen Terroristen
Judith Adam-Caumeil vertritt deutsche Opfer im Djerba-Prozess