Im weiteren Sinne betrifft das Handelsrecht sämtliche, in den Unternehmen anzuwendende Regelungen.
Das Handelsrecht regelt die Rechtsstellung der kaufmännischen Unternehmen, Patente und Marken, sowie die gewerblichen Mietvertrags-, Finanzierungs- und Vertragsgeschäfte.
Dank der Betreuung der Rechtsangelegenheiten unserer Mandanten, besonders der Unternehmen aus dem Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbereich verfügt unsere Kanzlei über weitreichende Erfahrungen im Handelsrecht.
Unsere wichtigsten Aufgaben: Intervention bei Handelsstreitigkeiten (Auflösung von Vertriebsverträgen und ganz allgemein Abbruch von langjährigen Geschäftsbeziehungen), Handelsvertreterrecht (Verhandlung, Analyse, Begutachtung sowie Erstellung der Handelsvertreterverträge, Unterstützung und Vertretung vor den Gerichten).