Forderungsbeitreibung
Ziel unserer Kanzlei während der außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ist es, die Begleichung Ihrer Forderungen zu gewährleisten und Ihnen zu ermöglichen, die Geschäftsbeziehung und die Kommunikation mit Ihrem Schuldner aufrechtzuerhalten.
- Verfassen eines individuell zugeschnittenen anwaltlichen Mahnschreibens in jeder Akte,
- Führen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit Ihrem Schuldner bzw. dessen Anwalt,
- Erstellen eines Vergleichsprotokolls mittels privatschriftlicher oder anwaltlich beglaubigter Urkunden,
Bei Nichtzahlung Ihres Schuldners innerhalb der außergerichtlichen Vergleichsphase wird unsere Kanzlei die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um Ihre Forderungen sicherzustellen und einzutreiben unter Berücksichtigung des offenen Betrages und der Situation des Schuldners.
- Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids,
- Verfahren vor dem Vollstreckungsrichter zwecks Ergreifung der Sicherungsmaßnahmen (Bestellung von richterlich genehmigten Hypotheken zur vorläufigen Sicherung, Sicherungspfändungen, Pfandrechtsbestellungen als Sicherheitsmaßnahme),
- Klage und Vertretung vor dem Richter im Eilverfahren, wodurch die schnelle Erlangung eines vollstreckbaren Titels gewährleistet wird,
- Klage und Vertretung vor den Gerichten (Amtsgericht, Landgericht, Handelsgericht),
- Überwachung der Urteilsvollstreckungen (Zustellung, Pfändungen bei Drittschuldnern, Gehaltspfändungen, …) über das Netzwerk unserer sorgfältig ausgewählten Gerichtsvollzieher, deren Liste ständig auf den neuesten Stand gebracht wird.
schwerpunkte